Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Sämtliche Leistungen der nakedsteel GmbH erfolgen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
§ 2 Termin, Versäumnis und Entschädigung
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Mit der verbindlichen Buchung eines Termins in unserem Online-Buchungstool und unserer anschließenden Bestätigung des verbindlichen Termins per Email verpflichtest du dich vertraglich, den Termin wahrzunehmen, während wir uns vertraglich zur Freihaltung deines Termins verpflichten (Terminvertrag). Mit dem Absenden der Buchung in unserem Online-Buchungsportal erkennst du auch diese Geschäftsbedingungen als Grundlage unseres Terminvertrages an. Für deinen Termin solltest du dir mindestens eine Stunde Zeit nehmen, da es immer wieder zu Verzögerungen kommen kann.
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Kannst du den im Terminvertrag vereinbarten Termin nicht wahrnehmen und sagst nicht bis eine Stunde vor dem gebuchten Termin ab oder kommst mindestens fünfzehn Minuten zu spät (bei einem Piercingtermin), entsteht uns ein Verdienstausfall, weshalb wir dann einen Anspruch auf die Hälfte des Preises für das von dir gebuchte Piercing gegen dich haben. Entsprechendes gilt, wenn sich im Beratungsgespräch oder zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass zwingende Ausschlussgründe nach § 5 gegen das Piercing sprechen. Wir haben gegen dich aber nur einen Anspruch auf Entschädigung für unseren Verdienstausfall, wenn du die Terminversäumnis, die Verspätung oder den Ausschlussgrund zu vertreten hast (wenn du z.B. keine Tetanus-Impfung hast oder in den nächsten vier Wochen in einen Badeurlaub fährst).
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Du hast die Möglichkeit, dir für die gezahlte Entschädigung für unseren Verdienstausfall einen Gutschein in gleicher Höhe ausstellen zu lassen, der 12 Monate ab Ausstellung gültig ist. Die Rückgabe eines Gutscheins ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn er wurde online erworben und wird innerhalb der gesetzlichen Rückgabefrist von zwei Wochen zurückgegeben oder zurückgesendet.
§ 3 Vertragsschluss (Piercing)
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Der Piercing-Vertrag kommt nicht durch Buchung des Termins, sondern mit unserer (schriftlichen, mündlichen oder konkludenten) Annahme der Einverständniserklärung, frühestens jedoch mit dem Feststehen von Leistung und Preis zustande (Piercing-Vertrag). Wie kommt es zum Vertragsschluss? Du buchst zuerst einen Termin bei uns, vorrangig über unser Online-Buchungstool. In dem Termin führen wir ein Beratungsgespräch, in welchem du dich auf die Art des Piercings und gegebenenfalls auf das Piercing selbst festlegst und du füllst die Einverständniserklärung aus. Im Rahmen des Beratungsgesprächs erhältst du auch noch einmal diese Geschäftsbedingungen, die du als Grundlage unseres Terminvertrages anerkennst. Sprechen Erkenntnisse aus der Einverständniserklärung gegen ein Piercing, nehmen wir die Einverständniserklärung nicht an. In der Folge kommt dann kein Piercing-Vertrag zustande.
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Wir behalten uns vor, deine Einverständniserklärung nicht anzunehmen und damit auf einen Piercing-Vertrag mit dir zu verzichten, wenn wir deine Erfahrungen mit Piercings unter Berücksichtigung deines Alters nicht für ausreichend erachten (z.B. Intimpiercing unter 18 Jahre), ein Ablehnungsgrund nach § 5 vorliegt oder ein Ausschlussgrund nach § 5 vorliegt.
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Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 4 Preise, Zahlung, Gutscheine
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Die im Beratungsgespräch angegebenen Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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Der vereinbarte Preis ist am jeweiligen Termin nach Unterzeichnung der Einverständniserklärung und nach der Durchführung unserer Leistung fällig. Ratenzahlungen sind nicht zulässig.
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Unsere Gutscheine sind über die gesetzliche Pflicht hinaus länger als drei Jahre gültig. Solange das Geschäft unter der aktuellen Inhaberin geführt wird, verfallen diese nicht.
§ 5 Ablehnungs- und Ausschlussgründe
Kommst du zu unserem im Terminvertrag vereinbarten Termin mindestens zwanzig Minuten zu spät, behalten wir uns vor, das Beratungsgespräch und das Zustandekommen eines Piercing-Vertrages abzulehnen (Ablehnungsgrund).
In den folgenden Fällen müssen mindestens besondere Voraussetzungen dafür vorliegen, dass wir dich piercen (Ausschlussgründe). In unseren Rahmenbedingungen findest du nützliche Erklärungen, weshalb wir diese Voraussetzungen für erforderlich halten. Du bist verpflichtet, im Beratungsgespräch und in der Einverständniserklärung Angaben über diese Voraussetzungen wahrheitsgemäß zu machen. Solche Voraussetzungen sind die folgenden:
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Ab 7 und unter 14 piercen wir ausschließlich Ohrläppchen-Piercings.
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Von 7-10 piercen wir Ohrlöcher nur mit einer vorherigen Beratung. Das Piercen findet NICHT am gleichen Tag statt.
Zur Beratung müssen beide Elternteile sowie das Kind vor Ort sein. Sollte es nur eine erziehungsberechtigte Person geben, benötigen wir hier einen amtlichen Nachweis (alleiniges Sorgerecht, Nachweis über den Tod, etc). Sowohl die Eltern als auch das Kind muss sich amtlich ausweisen können (Personalausweis, Reisepass, KinderausweisÄ.). Eine Kopie der Geburtsurkunde muss zum Beratungstermin mitgebracht werden. Gibt es hier Unsicherheiten, bitte kontaktiere uns. -
Ab 11 brauchst du keine Beratung für ein Ohrläppchen-Piercing, es müssen beide Elternteile sowie das Kind vor Ort sein. Sollte es nur eine erziehungsberechtigte Person geben, benötigen wir hier einen amtlichen Nachweis (alleiniges Sorgerecht, Nachweis über den Tod, etc). Sowohl die Eltern als auch das Kind muss sich amtlich ausweisen können (Personalausweis, Reisepass, KinderausweisÄ.). Eine Kopie der Geburtsurkunde muss zum Beratungstermin mitgebracht werden. Gibt es hier Unsicherheiten, bitte kontaktiere uns.
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Bist du über 14 Jahre und unter 16 Jahre alt, piercen wir auch andere Areale, allerdings nur, wenn du eine erziehungsberechtigte Person zum Termin mitbringst, welcher sich hierzu vor Ort schriftlich einverstanden erklärt. Die andere erziehungsberechtigte Person muss uns ein Dokument ausfüllen, welcher auf unserer Homepage gedownloadet werden kann. Hast du nur einen Erziehungsberechtigten, musst du uns das nachweisen. Wenn du mehr als einen Erziehungsberechtigten hast, musst du nicht alle zum Termin mitbringen, sondern bloß einen. Allerdings ist das schriftliche Einverständnis von allen Erziehungsberechtigten erforderlich. Alle beim Termin erscheinenden Personen müssen sich mit einem amtlichen Dokument ausweisen können. Wenn du nicht den gleichen Nachnamen wie deine Erziehungsberechtigten trägst, brauchen wir einen anderen Nachweis der Erziehungsberechtigung, z.B. deine Geburtsurkunde. Wir behalten uns vor, Piercings aufgrund einer komplizierten Abheilung (Oberflächen-Piercings, Dermal Anchor, Bridge,..), Risiken, aus Reifegründen oder sexuellen Gründen bei Minderjährigen abzulehnen (Intimpiercings, hierzu zählen auch Nippelpiercings).
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Bist du über 16 Jahre und unter 18 Jahre alt, piercen wir dich nur, wenn du wenigstens einen Erziehungsberechtigten zum Termin mitbringst, welcher mit dem Piercing einverstanden ist. Wenn du nicht den gleichen Nachnamen wie deine Erziehungsberechtigten trägst, brauchen wir einen anderen Nachweis der Erziehungsberechtigung, z.B. deine Geburtsurkunde. Wir behalten uns vor, Piercings aufgrund einer komplizierten Abheilung (Oberflächen-Piercings, Dermal Anchor, Bridge,..), Risiken, aus Reifegründen oder sexuellen Gründen bei Minderjährigen abzulehnen (Intimpiercing- und Nippelpiercings).
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Wir piercen dich nicht, wenn du in den nächsten 48 Stunden nach dem Piercing eine Flugreise antreten willst.
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Tiere haben aus hygienischen Gründen grundsätzlich keinen Zutritt zu unserem Geschäft (wie in einem OP-Saal im Krankenhaus). Wir piercen dich daher nicht, wenn du ein Tier zum Termin mitbringst. Eine Ausnahme machen wir nur dann, wenn du einen Assistenzhund im Sinne des § 12e Absatz 3 BBG benötigst (und uns dies nachweist). In diesem Fall ist aber nur ein Piercing am letzten Termin vor Ladenschließung möglich. Bitte gib uns daher vorab Bescheid, dass du mit Assistenzhund kommst, damit wir vorbereitet sind. Die Nachweis-Dokumente kannst du entweder zum Termin mitbringen, oder sie uns vorab zusenden. Bitte habe Verständnis dafür, dass wir ohne die Vorlage der entsprechenden Nachweisdokumente keine Ausnahme vom Tierverbot machen können.
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Wir piercen dich nicht, wenn du innerhalb von vier bis sechs Wochen nach dem Piercing in eine andere Klimazone / Badeort (je nach Piercing darfst du vier bis acht Wochen nicht in den Pool, See oder Meer) reisen möchtest. Bitte beachte, dass die meisten Piercings eine Abheilungszeit über mehrere Monate haben, in denen du beispielsweise keinen Helm tragen kannst (bspw. Ski-Urlaub) und sich dein Piercing noch entzünden kann (Stichwort: Wasserqualität, regelmäßige Pflege). In diesen Fällen würden wir dir von einem Piercing abraten. Bist du dir unsicher, ob dein Piercing gerade sinnvoll ist, kontaktiere uns!
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Wir piercen dich nicht, wenn du weniger als zwei Wochen vor dem Piercing Antibiotika eingenommen hast.
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Wir piercen dich nicht, wenn du weniger als vier Wochen vor dem Piercing operiert worden bist oder vier Wochen nach dem Piercing geplant operiert werden sollst.
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Wir piercen dich nicht, wenn du weniger als vier Wochen nach dem Piercen in dem Areal geröntgt wirst oder ein MRT machen lässt.
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Wir piercen dich nicht, wenn du unmittelbar vor dem Piercing erkältet bist oder dich schlecht fühlst.
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Bist du schwanger oder in der Stillzeit oder willst schwanger werden, piercen wir dich nicht.
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Leidest du an einer Hautkrankheit, einer chronischen, autoimmunen oder anderen Erkrankung, raten wir dir, uns zunächst zu kontaktieren, um zu besprechen inwiefern diese für die Abheilung deines Piercings problematisch sein können. Sind wir uns unsicher, bitten wir dich, dir eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen, bevor wir dich piercen.
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Hast du in den letzten zwei Tagen vor dem Termin andere Medikamente eingenommen, die die Blutgerinnung oder die Wundheilung beeinflussen, piercen wir dich nicht.
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Hast du am Tag vor dem Piercing sowie jeweils am Tag des Piercings erhebliche Mengen Alkohol oder auch nur geringe Mengen (anderer) Betäubungsmittel/Drogen zu dir genommen, piercen wir dich nicht. Auch lehnen wir das Piercen ab, wenn du die Stelle vorher mit einer Betäubungssalbe, Spray oder Ähnlichem bearbeitet hast.
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Bist du nicht gegen Tetanus geimpft, piercen wir dich nicht. Eine Tetanusimpfung ist zehn Jahre aktiv.
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Stellt sich im Beratungsgespräch oder vor/während des Piercens heraus, dass deine anatomischen Voraussetzungen dem Piercing im Wege stehen, werden wir dir dieses Piercing nicht stechen. Bei Intimpiercings, Knorpelpiercings im Ohr (Rook, Industrial, Forward Helix, Daith), Bauchnabelpiercings, Cheeks und Dahlias sowie Oberflächenpiercings und Dermal Anchor bitten wir bei der Buchung um ein Alternativpiercing oder vorher zu einem Anatomie-Check vorbeizukommen.
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Wir piercen nicht beide Ohren gleichzeitig am Knorpel, da es zu erheblichen Heilungsschwierigkeiten kommen kann. Bevor ein Ohrknorpelpiercing nicht abgeheilt ist, können wir nicht auf die andere Seite gehen. Wir wollen nur das Beste für dich!
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Wir bitten dich, dich im Bereich Piercing über die Pflege, Abheilungszeit und weiteres deines gewünschten Piercings zu informieren, damit du am Termin keine Überraschungen erlebst.
Soweit in den vorgenannten Gründen bloß angegeben ist, dass wir dir von dem Piercing abraten, handelt es sich nicht um zwingende Ausschlussgründe nach § 3 Nr. 3.
§ 6 Rücknahme, Gewährleistung, Schadensersatz
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Du solltest dir sorgfältig überlegen, welcher Piercing-Schmuck dir gefällt, denn wir nehmen aus Gründen der Hygiene keinen Piercing-Schmuck zurück, außer wenn er bei Kauf mangelbehaftet war. Bestellst du ein Piercing bei uns, für welches du eine Anzahlung leistet, hast du es innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt unserer Benachrichtigung über die Abholbereitschaft abzuholen. Anderenfalls wird deine Bestellung storniert und die Anzahlung abzüglich unserer nachweisbaren Kosten des Bestellvorgangs (z.B. Versandkosten) erstattet. Hast du die Anzahlung bar geleistet, musst du für die Erstattung (ebenfalls in bar) in unserem Studio erscheinen.
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Deine Gewährleistungsansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
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Die Verjährungsfirst für Gewährleistungsansprüche beträgt bei neuen Sachen zwei Jahre. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten außerdem nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
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Eine Garantie wird von uns nicht erklärt.
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Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen, sofern du gegen diese Ansprüche geltend machst. Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 7 Sonstiges, Schlussbestimmungen
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Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist in unserem Studio in Berlin, Mainzer Str. 10, 10247 Berlin, sofern nichts anderes bestimmt ist.
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Vertragliche Beziehungen mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.
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Ansprüche gegen uns kann der*die Kund*in nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten.
nakedsteel GmbH
Mainzer Str. 10
10247 Berlin
Geschäftsführerin: Tanja Podjaski
Telefon: +4930-20056830
E-Mail: berlin@nakedsteel.de
Umsatzsteuer-ID:
DE356031585